Fachkundeprüfung Mietwagen und Taxi. So läuft der Unternehmerschein ab
Wer die Prüfung braucht
Wer Personen mit Mietwagen oder Taxen befördern will, braucht eine Genehmigung nach dem Personenbeförderungsgesetz. Dafür muss der Unternehmer oder die Person, die den Betrieb führt, fachlich geeignet sein (§ 13 PBefG, § 3 PBZugV). Die fachliche Eignung wird mit der Fachkundeprüfung bei der IHK nachgewiesen (§ 4 Absatz 1 PBZugV). Umgangssprachlich heißt sie Unternehmerschein.
Anmeldung
Zuständig ist die IHK, in deren Bezirk du wohnst (§ 5 Absatz 4 PBZugV). Wohnst du im Ausland, ist die nächstgelegene IHK zuständig. Die IHK richtet einen Prüfungsausschuss ein und setzt bei Bedarf mindestens einmal im Vierteljahr einen Termin an (§ 5 Absatz 4 PBZugV). Stehen bei deiner IHK innerhalb eines Vierteljahres weniger als drei Bewerber an, kannst du mit deiner Zustimmung an eine andere IHK verwiesen werden. Anmeldung, Frist und Gebühr stehen auf der Prüfungsseite deiner IHK.
Aufbau der Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen Teilen und, wenn nötig, einem ergänzenden mündlichen Teil (§ 4 Absatz 1 PBZugV).
- Die schriftlichen Teile bestehen aus Multiple-Choice-Fragen, schriftlichen Fragen mit direkter Antwort und schriftlichen Übungen oder Fallstudien (§ 4 Absatz 2).
- Jeder schriftliche Teil dauert für Mietwagen und Taxen mindestens eine Stunde (§ 4 Absatz 2 Satz 3).
- Die Punkte verteilen sich so, schriftliche Fragen 40 Prozent, schriftliche Übungen und Fallstudien 35 Prozent, mündliche Prüfung 25 Prozent (§ 4 Absatz 3).
Wann die Prüfung bestanden ist
Bestanden ist die Prüfung mit mindestens 60 Prozent der möglichen Gesamtpunkte, wobei in jedem Teil mindestens 50 Prozent der dort möglichen Punkte erreicht sein müssen (§ 4 Absatz 4). Wer in den schriftlichen Teilen schon 60 Prozent erreicht, braucht keine mündliche Prüfung. Wer die schriftliche Prüfung nicht besteht, bekommt keine mündliche (§ 4 Absatz 5). Die mündliche Prüfung ist also die Chance für alle, die zwischen 50 und 60 Prozent liegen.
Die Sachgebiete
Geprüft werden die Sachgebiete der Anlage 3 zur PBZugV, unter anderem Recht (Personenbeförderungsrecht, Straßenverkehrsrecht, Arbeits- und Sozialrecht, Steuerrecht), kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebs, Kalkulation und Kostenrechnung, Versicherungen, Technik und Betrieb der Fahrzeuge, Verkehrssicherheit, Umwelt und Grenzverkehr. Viele IHKs prüfen dazu Landesbesonderheiten wie Genehmigungsbehörde, Taxitarif und Taxenordnung.
Nach der Prüfung
Wer besteht, bekommt eine Bescheinigung nach dem Muster der Anlage 5 der PBZugV (§ 4 Absatz 6). Mit ihr, dem Nachweis der Zuverlässigkeit und dem Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit beantragst du die Genehmigung bei der Genehmigungsbehörde deines Landes.
Befreiung von der Prüfung
Andere Abschlussprüfungen können als Fachkundeprüfung anerkannt werden, wenn sie dieselben Sachgebiete abdecken (§ 6 PBZugV). Ob dein Abschluss dazugehört, sagt dir die Behörde oder die IHK.
So bereitest du dich vor
Die Fragen der Prüfung folgen den Sachgebieten der Anlage 3. Wer die Fragen der eigenen IHK und die Rechenaufgaben übt und einmal unter Zeit eine ganze Prüfung durchspielt, weiß vor dem Termin, wo er steht. Taxo hat dafür über 5.200 Prüfungsfragen mit Erklärung, Rechnen Schritt für Schritt, die Landesfragen aller 16 Bundesländer und eine Prüfungssimulation mit zwei Teilen. Kostenlos starten, ohne Konto. Taxo ist ein privates Lernangebot der C&S Services GbR und hat keine Verbindung zu einer IHK oder Behörde.
Quellen
- PBZugV § 3, § 4, § 5, § 6 und Anlage 3, https://www.gesetze-im-internet.de/pbzugv/
- PBefG § 13, https://www.gesetze-im-internet.de/pbefg/
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